Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, benötigen zur Gewinnermittlung lediglich eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Hierzu zählen z.B. kleinere Unternehmen ohne entsprechende HGB-Verpflichtung, Freiberufler, Ingenieure oder Journalisten.

Es lohnt sich, die Gewinnermittlung in professionelle Hände zu geben. Denn auch hier ist Steueroptimierung ein komplexes Thema, bei dem vor allem Experten ein bestmögliches Ergebnis erzielen. Alle gesetzlichen Spielräume werden für Mandanten bestmöglich ausgenutzt. In Betriebsprüfungen können Mandanten ebenfalls vertreten werden

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